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ESPR und digitale Produktpässe

EU 2024/1781

Die ESPR ist die zentrale EU-Verordnung, die den Rechtsrahmen für digitale Produktpässe schafft. Sie ersetzt die Ökodesign-Richtlinie von 2009 und erweitert den Anwendungsbereich von energieverbrauchsrelevanten Produkten auf nahezu alle physischen Pr...

Übersicht

Die ESPR ist die zentrale EU-Verordnung, die den Rechtsrahmen für digitale Produktpässe schafft. Sie ersetzt die Ökodesign-Richtlinie von 2009 und erweitert den Anwendungsbereich von energieverbrauchsrelevanten Produkten auf nahezu alle physischen Produkte auf dem EU-Markt. Die Verordnung schreibt DPP über produktspezifische delegierte Rechtsakte vor. Der erste Arbeitsplan (April 2025) priorisiert Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen, Eisen und Stahl sowie Aluminium, die ersten ESPR-Passtermine werden ab 2028 erwartet. Batteriepässe kommen gesondert über die Batterieverordnung, ab dem 18. Februar 2027.

Zentrale Anforderungen

Die ESPR bringt mehrere Anforderungen mit sich, die sich direkt darauf auswirken, wie Unternehmen Produktdaten und digitale Produktpässe verwalten.

  • Digitaler Produktpass für regulierte Produktkategorien verpflichtend
  • Eindeutige Produktkennung über GS1 Digital Link oder gleichwertig
  • Maschinenlesbare Daten, abrufbar über QR-Code oder Datenträger
  • Unterschiedliche Zugriffsebenen für Verbraucher, Behörden und Unternehmen
  • Angaben zum ökologischen Fußabdruck von Produkten
  • Angaben zu Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit
  • Offenlegung besorgniserregender Stoffe
  • Verbot der Vernichtung unverkaufter Bekleidung und Schuhe (Artikel 25)

Umsetzungszeitplan

Wichtige Termine und Meilensteine: ESPR.

  • Juli 2024

    Inkrafttreten der ESPR

    Verordnung 2024/1781 wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft.

  • April 2025

    Erster Arbeitsplan

    Die Kommission benennt ihre ersten Prioritätsgruppen: Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen, Eisen und Stahl sowie Aluminium.

  • Juli 2026

    Register und Vernichtungsverbot

    Das EU-Register für digitale Produktpässe startet, und große Unternehmen dürfen unverkaufte Bekleidung und Schuhe nicht mehr vernichten.

  • Februar 2027

    Batteriepässe werden Pflicht

    Batteriepässe werden nach der separaten Batterieverordnung Pflicht, nicht nach der ESPR.

  • ab 2028 (Schätzung)

    Erste ESPR-Pässe

    Die Passpflicht jeder Produktgruppe gilt, sobald ihr delegierter Rechtsakt gilt, in der Regel mindestens 18 Monate nach der Annahme.

Häufig gestellte Fragen

Wann gilt die ESPR?

Die ESPR ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten. Passpflichten gelten Produktgruppe für Produktgruppe über delegierte Rechtsakte, in der Regel mindestens 18 Monate nach dem jeweiligen Rechtsakt, die ersten ESPR-Termine werden also ab 2028 erwartet. Batteriepässe ab dem 18. Februar 2027 stammen aus der separaten Batterieverordnung.

Welche Produkte brauchen nach der ESPR einen DPP?

Nur Produktgruppen, für die ein delegierter Rechtsakt gilt, brauchen einen DPP. Nahezu alle physischen Produkte fallen in den Anwendungsbereich, außer Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln, lebenden Organismen und Fahrzeugen, und die Anforderungen werden Branche für Branche eingeführt.

Gilt die ESPR auch für Unternehmen außerhalb der EU?

Ja. Jedes Produkt, das auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht wird, muss die Vorgaben erfüllen, unabhängig vom Herstellungsort. Importeure und Bevollmächtigte tragen Mitverantwortung.

Was ist Artikel 25 der ESPR?

Artikel 25 verbietet die Vernichtung unverkaufter Bekleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe: für große Unternehmen ab dem 19. Juli 2026, für mittlere ab dem 19. Juli 2030. Artikel 24 verpflichtet Unternehmen offenzulegen, wie viele unverkaufte Produkte sie entsorgen.

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