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EUDR und digitale Produktpässe

EU 2023/1115

Die EU-Entwaldungsverordnung verpflichtet Unternehmen nachzuweisen, dass in der EU verkaufte Produkte nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Sie ist keine DPP-Verordnung im engeren Sinne, verlangt aber umfangreiche Daten zur Rückverfolgbarkeit und S...

Übersicht

Die EU-Entwaldungsverordnung verpflichtet Unternehmen nachzuweisen, dass in der EU verkaufte Produkte nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Sie ist keine DPP-Verordnung im engeren Sinne, verlangt aber umfangreiche Daten zur Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflicht in der Lieferkette, die sich stark mit DPP-Anforderungen überschneiden — insbesondere Geodaten, Lieferkettenkartierung und Risikobewertungen.

Zentrale Anforderungen

Die EUDR bringt mehrere Anforderungen mit sich, die sich direkt darauf auswirken, wie Unternehmen Produktdaten und digitale Produktpässe verwalten.

  • Sorgfaltserklärung für jedes auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Produkt
  • Geokoordinaten der Produktionsflächen
  • Nachweis entwaldungsfreier Produktion seit dem 31. Dezember 2020
  • Lieferkettenkartierung und Risikobewertung
  • Gilt für Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz
  • Erfasst auch daraus hergestellte Erzeugnisse (Leder, Schokolade, Möbel, Papier usw.)
  • Informationssystem für Sorgfaltserklärungen
  • Länder-Benchmarking zur Risikobewertung

Umsetzungszeitplan

Wichtige Termine und Meilensteine: EUDR.

  • Juni 2023

    Veröffentlichung der Verordnung

    Die EUDR 2023/1115 wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

  • Dezember 2024

    Erste Verschiebung

    Der ursprüngliche Anwendungstermin 30. Dezember 2024 wird um 12 Monate verschoben.

  • Dezember 2025

    Zweite Verschiebung

    Die Anwendung wird um ein weiteres Jahr verschoben, mit vereinfachten Sorgfaltspflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer.

  • 30. Dezember 2026

    Große und mittlere Marktteilnehmer

    Anwendungstermin für große und mittlere Marktteilnehmer und Händler.

  • 30. Juni 2027

    Kleinst- und Kleinunternehmen

    Anwendungstermin für Kleinst- und Kleinunternehmen.

Betroffene Branchen

Diese Produktbranchen sind betroffen (EUDR). Jede hat eigene DPP-Anforderungen und Fristen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hängt die EUDR mit DPP zusammen?

Die EUDR verlangt detaillierte Daten zur Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette — Geodaten, Lieferantenkartierung, Sorgfaltsberichte —, die direkt in die DPP-Datenanforderungen der betroffenen Produkte einfließen.

Welche Produkte erfasst die EUDR?

Sieben Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz) und daraus hergestellte Erzeugnisse wie Leder, Schokolade, Möbel, Papier, Gummiprodukte und mehr.

Wurde die Anwendung verschoben?

Ja, zweimal. Der ursprüngliche Termin 30. Dezember 2024 wurde im Dezember 2024 um 12 Monate verschoben und im Dezember 2025 um ein weiteres Jahr. Die Verordnung gilt nun ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer und Händler und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.

Kann DPP-Software bei der EUDR-Compliance helfen?

Ja. DPP-Plattformen, die Lieferkettendaten, Geodaten und Materialherkunft erfassen, können doppelt genutzt werden: für ESPR-DPP und für die EUDR-Compliance.

Bereit für EUDR

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