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ESPR-Verordnung

Harmonisierte DPP-Normen: Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 erklärt

MyProductPassport · Jul 15, 2026 · Aktualisiert am Nov 03, 2026 · 3 Min. Lesezeit

Worum es geht

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 der Kommission vom 14. Juli 2026 führt die harmonisierten Normen für digitale Produktpässe auf, die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2024/1781 (der Ökodesign-Verordnung, ESPR) erarbeitet wurden. Er wurde am 15. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht (ABl. L, 2026/1736). Ein solcher Beschluss begründet selbst keine Pflichten: Er benennt die Europäischen Normen, deren Anwendung eine Vermutung der Konformität mit den entsprechenden Anforderungen der Ökodesign-Verordnung begründet.

Eckdaten

  • CELEX-Nummer: 32026D1736
  • Angenommen: 14. Juli 2026
  • Veröffentlicht: 15. Juli 2026, ABl. L 2026/1736
  • Volltext: Auf EUR-Lex ansehen
  • Art: Durchführungsbeschluss über harmonisierte Normen

Die sechs Normen

Der Anhang des Beschlusses nennt die folgenden Normen, die CEN und CENELEC im Rahmen des Normungsauftrags der Kommission erarbeitet haben:

  • EN 18216:2026 Digitaler Produktpass: Datenaustauschprotokolle
  • EN 18219:2026 Digitaler Produktpass: eindeutige Kennungen
  • EN 18220:2026 Digitaler Produktpass: Datenträger
  • EN 18221:2026 Digitaler Produktpass: Datenspeicherung, Archivierung und Persistenz
  • EN 18222:2026 Digitaler Produktpass: Programmierschnittstellen (APIs) für das Lebenszyklusmanagement und die Durchsuchbarkeit von Produktpässen
  • EN 18223:2026 Digitaler Produktpass: Systeminteroperabilität

Was das für Unternehmen bedeutet

Diese Normen beantworten die technischen Fragen, die die Ökodesign-Verordnung der Normung überlassen hat: wie eine Passkennung aufgebaut ist, was ein Datenträger leisten muss, wie lange und wo Passdaten verfügbar bleiben müssen, wie Systeme Passdaten austauschen und durchsuchen und wie sie zusammenwirken. Eine DPP-Plattform oder ein eigenes System, das diesen Normen entspricht, kann für diese Aspekte die Konformitätsvermutung in Anspruch nehmen; andernfalls muss die Gleichwertigkeit auf anderem Wege nachgewiesen werden.

Die Datenfelder für einzelne Produktgruppen legen sie nicht fest. Diese ergeben sich aus dem jeweiligen delegierten Rechtsakt (zum Beispiel dem für 2027 geplanten Rechtsakt für Textilien) oder aus sektoralen Vorschriften wie der Batterieverordnung.

So bereiten Sie sich vor

  • Fragen Sie Ihren DPP-Anbieter, welche der Normen EN 18216 bis EN 18223 er umsetzt und wie er dies nachweist.
  • Prüfen Sie zuerst Kennungen und Datenträger. Von EN 18219 und EN 18220 hängt ein gedrucktes Etikett ab; GS1 Digital Link ist der am weitesten verbreitete Weg, sie zu erfüllen.
  • Planen Sie die Persistenz. EN 18221 regelt, wie lange Passdaten verfügbar bleiben müssen und was geschieht, wenn ein Wirtschaftsakteur seine Tätigkeit einstellt.
  • Lesen Sie den Beschluss auf EUR-Lex und beziehen Sie die Normen über Ihre nationale Normungsorganisation.

MyProductPassport veröffentlicht jeden Pass unter einer dauerhaften URL mit einer GS1-Digital-Link-kompatiblen Kennung, stellt ihn als HTML und JSON-LD bereit und erfasst seine Registrierung im EU-DPP-Register.

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