Um welchen Rechtsakt es geht
Die Ecodesign for Energy-Related Products and Energy Information (Household Tumble Dryers) Regulations 2026 (SI 2026/318) wurden am 19. März 2026 vom zuständigen Minister (Secretary of State) erlassen und am selben Tag dem Parlament vorgelegt. Sie legen Ökodesign-Anforderungen und Anforderungen an Energieinformationen für Haushaltswäschetrockner fest, die in Großbritannien (England, Wales und Schottland) in Verkehr gebracht werden. Teil 2 ist eine Durchführungsmaßnahme nach den Ecodesign for Energy-Related Products Regulations 2010; Teil 3 ist eine produktspezifische Maßnahme nach dem fortgeltenden Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung, der Verordnung (EU) 2017/1369 in ihrer in Großbritannien geltenden Fassung.
Sie heben die fortgeltenden EU-Maßnahmen für Wäschetrockner aus dem Jahr 2012 auf: die Verordnung (EU) Nr. 932/2012 (Ökodesign) und die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 392/2012 (Energieverbrauchskennzeichnung).
Die wichtigsten Eckdaten
- Rechtsakt: SI 2026/318
- Erlassen: 19. März 2026; dem Parlament vorgelegt am 19. März 2026
- Geltungsbereich: England und Wales sowie Schottland
- Volltext: Auf legislation.gov.uk ansehen
- Ministerium: Department for Energy Security and Net Zero
Wann welcher Teil gilt
Regulation 2 setzt den Rechtsakt in drei Stufen in Kraft:
- 10. April 2026: die einleitenden Bestimmungen, die Begriffsbestimmungen, die Ökodesign-Anforderungen in Teil 2 (Regulations 5 bis 10 mit den Anhängen 1 bis 6), die Übergangsbestimmung in Regulation 15 sowie die Folgeänderungen.
- 19. September 2026: Regulation 11 und der größte Teil von Regulation 16, also die Anforderungen an Energieinformationen, mit den Anhängen 11, 12, 15 und 16.
- 19. Januar 2027: die Regulations 12 bis 14, die übrigen Teile von Regulation 16 sowie die Anhänge 7 bis 10 und 13, die das Label, das Produktdatenblatt und die in der Werbung und im Fernabsatz anzugebenden Informationen betreffen.
Ein späterer Rechtsakt, die Ecodesign for Energy-Related Products and Energy Information (Amendment) Regulations 2026 (SI 2026/750, in Kraft seit 27. Juli 2026), hat zwei vom Joint Committee on Statutory Instruments festgestellte redaktionelle Fehler in dieser Verordnung berichtigt: fehlerhafte Querverweise in Regulation 2 und ein fehlendes Enddatum für die Übergangsbestimmung in Regulation 15.
Was verlangt wird
Ein Haushaltswäschetrockner muss beim Inverkehrbringen oder bei der Inbetriebnahme die Ökodesign-Anforderungen in Anhang 2 erfüllen (bei Mehrtrommeltrocknern die Anhänge 2 und 3), und Hersteller, Einführer und Bevollmächtigte müssen die damit verbundenen Dokumentationspflichten einhalten. Die Bestimmungen zu Energieinformationen verlangen für jedes Modell ein Label und ein Produktdatenblatt; die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der Klassen sind in visuell wahrnehmbarer Werbung, technischem Werbematerial und im Fernabsatz, auch online, anzugeben.
Was das für Unternehmen bedeutet
Anbieter von Wäschetrocknern für den britischen Markt müssen ab dem 10. April 2026 die neuen Ökodesign-Anforderungen erfüllen und ab den Stichtagen im September 2026 und Januar 2027 die neue Kennzeichnung verwenden. Seit 2024 erkennt das Vereinigte Königreich die CE-Kennzeichnung für die meisten Produktbereiche unbefristet an, und SI 2026/750 erweitert diese Anerkennung auf energieverbrauchsrelevante Produkte, die unter den ESPR-Rahmen der EU fallen. Ein CE-gekennzeichneter Trockner, der die britischen Anforderungen erfüllt, kann daher ohne UKCA-Kennzeichnung verkauft werden. Im Vereinigten Königreich gibt es keine Pflicht zum digitalen Produktpass; ein Produktpass bleibt eine freiwillige Möglichkeit, die Labeldaten und das Produktdatenblatt digital bereitzustellen.
So bereiten Sie sich vor
- Lesen Sie den Rechtsakt und das zugehörige Explanatory Memorandum auf legislation.gov.uk.
- Notieren Sie die drei Inkrafttretensdaten sowie das durch SI 2026/750 ergänzte Enddatum der Übergangsbestimmung.
- Erstellen Sie das neue Label und Produktdatenblatt für jedes in Großbritannien verkaufte Modell.
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